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Geierswalder See (Angelgewässer D07-170)

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p.P. = pro Person, p.P./N = pro Person / Nacht, p.E./N = pro Einheit/ Nacht, EZ = Einzelzimmer, DZ = Doppelzimmer, FeWo = Ferienwohnung oder -haus, App. = Appartement, Suite = Suite, FR = Frühstück, HP = Halbpension, VP = VollPension
Der Geierswalder See ist ein allgemeines Angegewässer. Geangelt werden darf das ganze Jahr über (Sonderregelungen beachten!) sowohl vom Ufer als auch vom Boot aus. Das Parken ist vor Ort an den öffentlichen Parkmöglichkeiten erlaubt.

Fakten zum Gewässer:
  • Größe: 596 ha, Gewässerbezeichnung: D07-170
  • Fischarten: Aal, Barsch, Große Maräne, Kleine Maräne, Hecht, Zander
  • Pächter: ARGE "Lausitzer Seenland"
  • Betreiber: Anglerverband ”Elbflorenz“ Dresden e. V., Rennersdorfer Str. 1, 01157 Dresden

Sonderregelungen:

  • Grundlage für das Angeln ist die angezeigte Karte zur Beangelung des Geierswalder See (D07-170)
  • Das Mindestmaß für die Fischarten Hecht und Zander beträgt 60 cm.
  • Die Fischarten Störhybride, Zwergwels und Sonnenbarsch sind zu verwerten.
  • Für die Beangelung ist ein Fangbuch/Erlaubnisschein des Landesverbandes Sächsischer Angler e.V. notwendig. (Bezug über die Regionalverbände AVE, AVL und AVS - grünes Buch - oder den Vereinen des Landesanglerverband Brandenburg e. V. als Austauschkarte - blaues Buch -)
  • Das Angeln von Steganlagen ist verboten.
  • Gesperrte Bereiche lt. Hinweisschilder dürfen nicht betreten werden (siehe Karte).
  • In der Zeit vom 01.04. – 31.10. eines Jahres ist das Angeln an den Badestellen sowie den Wasserskiflächen verboten.

Angelkartenverkauf:

  • Tages- und Wochenangelkarten für Gäste sind online erhältlich auf der Website des LAV Brandenburg e. V. (Sie benötigen dazu einen gültigen Angelberechtigung)
  • Weitere Stellen: u.a. in den Vertriebsstellen des Landesanglerverbandes, Fischereibetrieben, Campingplätzen, in vielen Angelfachgeschäften oder bei den unteren Fischereibehörden der Landkreise oder kreisfreien Städten 


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Der Geierswalder See ist ein allgemeines Angegewässer. Geangelt werden darf das ganze Jahr über (Sonderregelungen beachten!) sowohl vom Ufer als auch vom Boot aus. Das Parken ist vor Ort an den öffentlichen Parkmöglichkeiten erlaubt.

Fakten zum Gewässer:
  • Größe: 596 ha, Gewässerbezeichnung: D07-170
  • Fischarten: Aal, Barsch, Große Maräne, Kleine Maräne, Hecht, Zander
  • Pächter: ARGE "Lausitzer Seenland"
  • Betreiber: Anglerverband ”Elbflorenz“ Dresden e. V., Rennersdorfer Str. 1, 01157 Dresden

Sonderregelungen:

  • Grundlage für das Angeln ist die angezeigte Karte zur Beangelung des Geierswalder See (D07-170)
  • Das Mindestmaß für die Fischarten Hecht und Zander beträgt 60 cm.
  • Die Fischarten Störhybride, Zwergwels und Sonnenbarsch sind zu verwerten.
  • Für die Beangelung ist ein Fangbuch/Erlaubnisschein des Landesverbandes Sächsischer Angler e.V. notwendig. (Bezug über die Regionalverbände AVE, AVL und AVS - grünes Buch - oder den Vereinen des Landesanglerverband Brandenburg e. V. als Austauschkarte - blaues Buch -)
  • Das Angeln von Steganlagen ist verboten.
  • Gesperrte Bereiche lt. Hinweisschilder dürfen nicht betreten werden (siehe Karte).
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Angelkartenverkauf:

  • Tages- und Wochenangelkarten für Gäste sind online erhältlich auf der Website des LAV Brandenburg e. V. (Sie benötigen dazu einen gültigen Angelberechtigung)
  • Weitere Stellen: u.a. in den Vertriebsstellen des Landesanglerverbandes, Fischereibetrieben, Campingplätzen, in vielen Angelfachgeschäften oder bei den unteren Fischereibehörden der Landkreise oder kreisfreien Städten 


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Touristinfo

Tourismusverband Lausitzer Seenland e.V.

Am Stadthafen 2
01968 Senftenberg

Tel.: 03573-725300-0
Fax: 03573-725300-9

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