Die Landesregierung Brandenburgs hat die SARS-CoV-2-Infektionsschutzverordnung unverändert um drei weitere Wochen verlängert. Sie gilt nun bis einschließlich zum 11. Januar 2023.
Die wichtigsten Informationen für den Aufenthalt in Brandenburg:
Für Übernachtungen und Gastronomiebesuche sowie alle weiteren touristischen Angebote gibt es in Brandenburg auf Grundlage der Infektionsschutzverordnung keine Einschränkungen. Ein freiwilliges Tragen einer medizinischen oder FFP2-Maske wird vom Robert Koch-Institut allerdings weiterhin empfohlen.
In den Verkehrsmitteln des öffentlichen Personennahverkehrs müssen alle Fahrgäste eine FFP2-Maske tragen. Ausgenommen davon sind lediglich:
- Kinder unter 6 Jahren,
- Gehörlose und schwerhörige Menschen, ihre Begleitperson und im Bedarfsfall Personen, die mit diesen kommunizieren,
- Personen, denen die Verwendung einer FFP2-Maske, OP-Maske oder Mund-Nasen-Bedeckung wegen einer Behinderung oder aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich oder unzumutbar ist; dies ist vor Ort durch ein schriftliches ärztliches Zeugnis im Original nachzuweisen,
- Personal, wenn die Ausbreitung übertragungsfähiger Tröpfchenpartikel durch geeignete technische Vorrichtungen mit gleicher Wirkung wie durch das Tragen einer OP-Maske verringert wird.
Neben den landesrechtlich angeordneten Schutzmaßnahmen gelten bundesweit (und somit auch in Brandenburg) vom 1. Oktober 2022 bis zum 7. April 2023 (Ostern) folgende Schutzmaßnahmen:
- FFP2-Maskenpflicht im öffentlichen Fernverkehr wie Bus und Bahn für Fahrgäste (medizinische Masken für 6-14-Jährige und Personal).
Weitere Informationen finden Sie auf dem Corona-Portal des Landes Brandenburg sowie sowie des Bundes.