Angeln im Land Brandenburg ist ein reines Vergnügen. Den Sportfischer erwarten unzählige Seen, Flüsse, Bäche und Kanäle mit einem großen Angebot an Fischen. Wer angeln gehen will, kann seit 2006 ohne Fischereischein Friedfische wie Plötze (Rotauge), Güster und Blei (Brassen) angeln. Voraussetzung ist eine "Angelkarte" bzw. "Angelberechtigung" sowie eine "Fischereiabgabe" (12,00 Euro für Erwachsene und 2,50 Euro für Kinder und Jugendliche) die entgeldlich in einem der vielen Sportgeschäfte, Angel- oder Fischläden zu erwerben bzw. zu begleichen ist. Für das Angeln von Raubfische wie Wels, Hecht, Zander, Aal und Barsch ist nach wie vor ein Fischereischein mit vorher abgelegter Prüfung erforderlich. Der Fischereischein ist in den aufgeführten Einrichtungen zum Erwerb einer Angelberechtigung vorzulegen. Ausländische Gäste dürfen nach internationalem Recht mit Fischereiabgabe und Angelkarte ohne Fischereischein auf Raubfische angeln.
Petri heil an Brandenburgs Gewässern!